Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Haben Sie Verluste durch fehlerhafte Anlageberatung erlitten oder wurden unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto vorgenommen? Stehen Sie vor Problemen mit Ihrem Kreditvertrag und wissen nicht, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können? Bei Bankrechts-Problemen fühlen sich viele Verbraucher den großen Finanzinstituten gegenüber machtlos und wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Wir von von Buttlar Rechtsanwälte verstehen diese Situation und stehen Ihnen mit unserer über 25-jährigen Expertise im Bankrecht zur Seite. Mit drei Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über eine in Deutschland seltene Konzentration an Bankrechts-Kompetenz und haben bereits mehrere tausend Fälle erfolgreich bearbeitet. Unsere ehrliche Arbeitsweise und realistische Erfolgseinschätzung haben uns deutschlandweit als seriöse und ergebnisorientierte Kanzlei bekannt gemacht.
Wir bieten kompetente Rechtsvertretung bei allen Problemen mit Banken und Finanzdienstleistern – von fehlerhafter Anlageberatung bis hin zu Kreditproblemen.
Fehlerhafte Anlageberatung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Bankkunden und Finanzinstituten und kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Banken sind verpflichtet, ihre Kunden über Risiken aufzuklären, anlegergerechte Empfehlungen zu geben und dabei die individuellen Vermögensverhältnisse und Anlageziele zu berücksichtigen. Wenn diese Pflichten verletzt werden und dadurch Verluste entstehen, haben Anleger Anspruch auf Schadensersatz. Wir prüfen systematisch, ob Ihre Bank ihre Beratungspflichten erfüllt hat und entwickeln eine fundierte Rechtsstrategie für Ihren Fall. Dabei nutzen wir unsere jahrzehntelange Erfahrung und unser tiefes Verständnis der Finanzprodukte, um auch komplexe Sachverhalte erfolgreich zu bearbeiten. Unsere Erfolgsquote bei Anlageberatungsfehlern ist hoch, da wir nur Fälle übernehmen, bei denen wir gute Erfolgsaussichten sehen.
Kreditverträge sind oft komplex und enthalten Klauseln, die für Verbraucher nachteilig oder sogar unwirksam sein können. Wenn Banken Kredite kündigen, neue Sicherheiten fordern oder Sicherheiten verwerten wollen, stehen Kreditnehmer häufig unter enormem Druck und benötigen professionelle rechtliche Unterstützung. Wir begleiten Sie bei allen Problemen rund um Kreditverträge, von der Vertragsgestaltung über Kündigungsstreitigkeiten bis hin zur Umschuldung auf andere Banken. Dabei nehmen wir bei Bedarf auch an persönlichen Gesprächen mit der Bank teil und verhandeln in Ihrem Namen bessere Konditionen. Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen eine Normalisierung des Verhältnisses zur Bank möglich ist, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen klar definiert und kommuniziert werden. Bei strittigen Kündigungen oder überhöhten Forderungen setzen wir Ihre Rechte konsequent durch.
Wenn Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst oder von der Bank gekündigt werden, verlangen Banken oft hohe Vorfälligkeitsentschädigungen, die in vielen Fällen rechtswidrig berechnet oder überhöht sind. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung folgt komplexen rechtlichen Vorgaben, die von Banken nicht immer korrekt angewendet werden. Wir überprüfen jede Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und setzen unberechtigte Forderungen erfolgreich herab oder erzielen deren vollständige Streichung. Bei Kreditkündigungen prüfen wir, ob die Bank überhaupt berechtigt war zu kündigen und ob alle Formalien eingehalten wurden. Häufig können wir durch geschickte Verhandlungen die Kündigung abwenden oder bessere Konditionen für die Rückführung des Kredits aushandeln. Unsere tiefe Kenntnis der bankinternen Kalkulationsmethoden ermöglicht es uns, auch in komplexen Fällen erfolgreiche Lösungen zu erarbeiten.
Der moderne Zahlungsverkehr birgt verschiedene Risiken, und Bankkunden werden immer häufiger Opfer von Phishing-Attacken, Skimming oder anderen betrügerischen Machenschaften. Wenn unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen, sind Banken grundsätzlich verpflichtet, diese rückgängig zu machen, es sei denn, Sie haben grob fahrlässig gehandelt. Die Beweislast liegt dabei meist bei der Bank, die nachweisen muss, dass der Kunde seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche und wehren unberechtigte Vorwürfe der groben Fahrlässigkeit ab. Dabei nutzen wir unser detailliertes Wissen über die technischen Abläufe im Zahlungsverkehr und die aktuellen Sicherheitsstandards. In vielen Fällen können wir durch strukturierte Argumentation und konsequente Rechtsverfolgung die vollständige Erstattung der Schäden erreichen. Zusätzlich helfen wir bei der Bereinigung negativer Schufa-Einträge, die durch unberechtigte Abbuchungen entstanden sind.
Negative Schufa-Einträge können Ihre Bonität erheblich beeinträchtigen und zu Problemen bei Kreditanträgen, Mietverträgen oder anderen Geschäften führen. Viele Schufa-Einträge sind jedoch unrechtmäßig oder beruhen auf fehlerhaften Daten, die korrigiert oder gelöscht werden können. Wir prüfen systematisch alle gegen Sie gerichteten Schufa-Einträge auf ihre Berechtigung und setzen die Löschung unberechtigter Einträge durch. Dabei gehen wir sowohl gegen die meldenden Unternehmen als auch direkt gegen die Schufa vor und nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bereinigung Ihrer Daten. Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen eine erfolgreiche Korrektur der Schufa-Daten möglich ist, wenn systematisch und mit der nötigen Hartnäckigkeit vorgegangen wird. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Bonität schnellstmöglich wieder hergestellt wird.
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular mit Upload-Funktion. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Situation und prüfen ehrlich die Erfolgsaussichten.
Nach positiver Ersteinschätzung entwickeln wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Rechtsstrategie. Wir klären Sie transparent über alle Kosten, Risiken und mögliche Finanzierungswege auf, einschließlich Rechtsschutzversicherung.
Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch - zunächst außergerichtlich, bei Bedarf auch vor Gericht. Dabei stehen wir auf Augenhöhe mit den spezialisierten Großkanzleien der Banken und nehmen bei wichtigen Verhandlungen auch persönlich teil.
von Buttlar Rechtsanwälte gehört zu den führenden Kanzleien für Anleger und Bankkunden in Deutschland und verfügt über eine einzigartige Konzentration an Expertise mit drei Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht in einer Kanzlei. Unser Kanzleigründer Wolf von Buttlar ist seit 1994 im Bankrecht tätig und war mehrere Jahre in Kreditinstituten beschäftigt, wodurch er die Arbeitsweise der Banken von innen kennt. Als Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitautor eines renommierten Bankrechtshandbuchs im CH Beck Verlag bringt er sowohl praktische als auch wissenschaftliche Expertise mit. In konkreten Situationen helfen wir Ihnen, wenn Sie durch fehlerhafte Anlageberatung Verluste erlitten haben und Schadensersatz fordern möchten. Bei Kreditproblemen, wenn die Bank den Kredit kündigen will oder überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt, finden wir Lösungen für eine Normalisierung der Situation oder eine Umschuldung. Wenn Sie Opfer von Phishing-Attacken oder unberechtigten Abbuchungen geworden sind, setzen wir Ihre Erstattungsansprüche durch und bereinigen negative Schufa-Einträge.
Bankrecht unterliegt bundesweit einheitlichen Regelungen und erfordert eine spezialisierte Expertise, die bei lokalen Angelegenheiten nicht immer verfügbar ist. Unsere überregionale Tätigkeit ermöglicht es uns, Mandanten deutschlandweit kompetent zu vertreten und dabei von unserer umfassenden Erfahrung zu profitieren.
Fachgebiet: Bank- und Kapitalmarktrecht
Fokussierung: Anlageberatungsfehler, Kreditrecht, komplexe Bankrechts-Mandate
Berufserfahrung: Über 25 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, mehrjährige Tätigkeit in Kreditinstituten
Als Kanzleigründer und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bringt Wolf von Buttlar jahrzehntelange Erfahrung und tiefes Verständnis der Bankenbranche mit. Seine Kombination aus praktischer Bankerfahrung und anwaltlicher Expertise ermöglicht es ihm, auch komplexeste Mandate erfolgreich zu bearbeiten. Er ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV und Mitautor eines Bankrechtshandbuchs.
LinkedIn-Profil: https://www.linkedin.com/in/wolf-von-buttlar-858333235/
Fachgebiet: Bank- und Kapitalmarktrecht, Verwaltungsrecht
Fokussierung: Bankrecht, Corona-Hilfsprogramme, Verwaltungsverfahren
Berufserfahrung: Seit bald 11 Jahren Rechtsanwältin, Partnerin seit 2021, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Christina Oberdorfer ist Partnerin und bringt als weitere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht zusätzliche Kompetenz in die Kanzlei ein. Sie ist im Fachanwaltsausschuss der Rechtsanwaltskammer Stuttgart aktiv und verfügt über besondere Expertise bei Corona-Hilfsprogrammen und verwaltungsrechtlichen Aspekten des Bankrechts. Ihre sorgfältige Arbeitsweise und strukturierte Herangehensweise zeichnen sie besonders aus.
LinkedIn-Profil: https://www.linkedin.com/in/christina-oberdorfer-79032a224/
Fachgebiet: PV-Anlagen, Batteriespeicher, Agrarrecht, allgemeines Zivilrecht
Fokussierung: Photovoltaik-Investments, Spezialtechnologien im Energiebereich
Berufserfahrung: 5 Jahre Berufserfahrung, Fachanwalt wird derzeit erworben
Felix von Buttlar bringt als jüngeres Familienmitglied frische Perspektiven in die Kanzlei ein und hat sich auf innovative Rechtsgebiete wie PV-Anlagen und Batteriespeicher spezialisiert. Seine Ausbildung als Bachelor Unternehmensjurist an der Uni Mannheim und sein Referendariat am LG Stuttgart haben ihm eine solide juristische Grundlage vermittelt.
LinkedIn-Profil: https://www.linkedin.com/in/felix-von-buttlar-89ba53153/
Fachgebiet: Bank- und Kapitalmarktrecht
Fokussierung: Bankrechts-Mandate, Kapitalmarktrecht
Berufserfahrung: 2,5 Jahre Berufserfahrung
Nils Gross verstärkt als jüngeres Teammitglied die Bankrechts-Abteilung und bringt aktuelle Rechtsentwicklungen und moderne Arbeitsweisen in die Kanzlei ein. Seine Ausbildung als Bachelor Unternehmensjurist und sein strukturiertes Vorgehen machen ihn zu einer wertvollen Ergänzung des Bankrechts-Teams.
LinkedIn-Profil: https://www.linkedin.com/in/nils-gross-41121b265/
Ausgangssituation/Problem:
Ein Mandant wandte sich an uns, nachdem er durch fehlerhafte Anlageberatung seiner Hausbank erhebliche Verluste bei strukturierten Finanzprodukten erlitten hatte. Die Bank hatte ihm risikoreiche Investments empfohlen, ohne ihn über die tatsächlichen Risiken aufzuklären.
Herausforderung:
Die Bank bestritt jede Beratungsfehlerhaftigkeit und wurde von einer spezialisierten Großkanzlei vertreten, die alle denkbaren Einwendungen vortrug. Die Beweisführung gestaltete sich schwierig, da die Beratungsgespräche bereits länger zurücklagen.
Lösungsweg:
Wir führten eine detaillierte Analyse der Beratungsunterlagen durch und konnten nachweisen, dass die Risikoaufklärung unzureichend war und die Anlageempfehlung nicht den Anlagezielen des Mandanten entsprach. Durch systematische Beweisführung und fundierte rechtliche Argumentation gelang es uns, die Position der Bank zu entkräften.
Resultat:
Nach intensiven Verhandlungen konnte ein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden, durch den der Mandant einen sechsstelligen Schadensersatz erhielt. Das wirtschaftliche Ergebnis war nach Abzug der Anwaltskosten deutlich positiv.
Ausgangssituation/Problem:
Ein mittelständisches Unternehmen geriet in Zahlungsschwierigkeiten und konnte seine Darlehen nur noch schleppend bedienen. Die Bank kündigte daraufhin sämtliche Kredite und drohte mit der Verwertung der Sicherheiten, einschließlich der Betriebsimmobilie.
Herausforderung:
Die Zeit drängte, da die Zwangsvollstreckung bereits eingeleitet war. Gleichzeitig musste eine neue Finanzierung gefunden werden, was aufgrund der angespannten Situation schwierig erschien.
Lösungsweg:
Wir prüften zunächst die Rechtmäßigkeit der Kündigung und konnten formelle Fehler feststellen. Parallel dazu führten wir intensive Verhandlungen mit der Bank und suchten nach alternativen Finanzierungslösungen. Durch persönliche Teilnahme an Bankgesprächen konnten wir einen Aufschub der Vollstreckung erreichen.
Resultat:
Es gelang uns, eine Umschuldung auf eine andere Bank zu vermitteln und gleichzeitig mit der ursprünglichen Bank eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Unternehmen konnte gerettet werden und ist heute wieder erfolgreich am Markt tätig.
Ausgangssituation/Problem:
Nach einer Scheidung wollten unsere Mandanten ihr gemeinsames Eigenheim verkaufen und das Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen. Die Bank forderte eine Vorfälligkeitsentschädigung von über 40.000 Euro.
Herausforderung:
Die Mandanten konnten sich die hohe Vorfälligkeitsentschädigung nicht leisten und der Hausverkauf wäre dadurch unwirtschaftlich geworden. Die Bank beharrte auf ihrer Berechnung und verwies auf die vertraglichen Vereinbarungen.
Lösungsweg:
Wir prüften die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eingehend und stellten fest, dass die Bank mehrere Berechnungsfehler gemacht hatte. Insbesondere hatte sie Sondertilgungsrechte nicht korrekt berücksichtigt und eine fehlerhafte Zinsmethode angewendet.
Resultat:
Durch fundierte rechtliche Argumentation und den Nachweis der Berechnungsfehler konnten wir die Bank dazu bewegen, die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig zu streichen. Die Mandanten konnten ihr Haus verkaufen und sparten dabei über 40.000 Euro.
Ausgangssituation/Problem:
Unser Mandant wurde Opfer einer raffinierten Phishing-Attacke und verlor dadurch 15.000 Euro von seinem Geschäftskonto. Die Bank verweigerte die Erstattung mit der Begründung, der Mandant habe grob fahrlässig gehandelt.
Herausforderung:
Die Bank argumentierte, der Mandant hätte die betrügerische E-Mail erkennen müssen und habe seine Zugangsdaten zu leichtfertig preisgegeben. Der technische Sachverhalt war komplex und musste sorgfältig aufgearbeitet werden.
Lösungsweg:
Wir beauftragten einen IT-Sachverständigen, der die Phishing-Methode analysierte und deren Raffinesse nachweisen konnte. Gleichzeitig konnten wir belegen, dass der Mandant alle üblichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen und sich normal verhalten hatte.
Resultat:
Nach intensiver rechtlicher Auseinandersetzung gab die Bank ihren Fahrlässigkeitsvorwurf auf und erstattete die vollständigen 15.000 Euro. Zusätzlich wurden negative Schufa-Einträge, die durch den vorübergehenden Kontoausfall entstanden waren, bereinigt.
Wir bieten grundsätzlich eine kostenlose Ersteinschätzung an, in der wir Ihre rechtliche Situation einschätzen und ehrlich über die Erfolgsaussichten aufklären. Nur bei positiver Prognose entstehen weitere Kosten, die wir transparent vereinbaren.
Wir kooperieren mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und prüfen gerne, ob Ihr Fall von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. In vielen Bankrecht-Fällen besteht Versicherungsschutz.
Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. Außergerichtliche Einigungen können binnen weniger Monate erreicht werden, Gerichtsverfahren dauern meist 1-2 Jahre. Wir streben stets die schnellstmögliche Lösung an.
Grundsätzlich ja, allerdings muss das Verhältnis zwischen möglichem Erfolg und Kosten stimmen. Wir beraten Sie ehrlich über die Wirtschaftlichkeit Ihres Falls und übernehmen nur Mandate mit positiver Erfolgseinschätzung.
Die Bank muss grobe Fahrlässigkeit beweisen, was in der Praxis oft schwierig ist. Wir kennen die typischen Argumentationsmuster der Banken und können diese erfolgreich entkräften, wenn sie nicht berechtigt sind.
Ja, wir übernehmen auch Mandate von Kollegen oder können bei bereits laufenden Verfahren einsteigen. Wichtig ist eine sorgfältige Analyse der bisherigen Strategie und gegebenenfalls deren Optimierung.
Die Erfolgsaussichten sind oft gut, da viele Banken fehlerhafte Berechnungen verwenden. Wir prüfen jede Berechnung systematisch und haben bereits viele Vorfälligkeitsentschädigungen erfolgreich reduziert oder gestrichen.
Ja, wir vertreten Mandanten deutschlandweit vor allen Gerichten. Dank moderner Kommunikationsmittel ist eine effektive Betreuung auch überregional möglich. Wichtige Termine nehmen wir selbstverständlich persönlich wahr.
Unsere einzigartige Kombination aus drei Fachanwälten, wissenschaftlicher Fundierung, praktischer Bankerfahrung und über 25-jähriger Spezialisierung macht uns zu einer der führenden Bankrechtskanzleien Deutschlands.
Ja, bei wichtigen Verhandlungen oder Gesprächen mit der Bank nehmen wir gerne persönlich teil. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Anwesenheit eines Anwalts oft zu besseren Ergebnissen für den Mandanten führt.
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant