Bankrecht: Ihre Rechte gegen Banken durchsetzen

Kompetente Unterstützung bei Anlageberatung, Kreditproblemen und Zahlungsverkehr - bundesweit verfügbar

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Wolf Frhr. von Buttlar

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kostenlose Ersteinschätzung
3 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Über 25 Jahre Bankrecht-Expertise

Warum uns wählen?

Haben Sie Verluste durch fehlerhafte Anlageberatung erlitten oder wurden unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto vorgenommen? Stehen Sie vor Problemen mit Ihrem Kreditvertrag und wissen nicht, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können? Bei Bankrechts-Problemen fühlen sich viele Verbraucher den großen Finanzinstituten gegenüber machtlos und wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Wir von von Buttlar Rechtsanwälte verstehen diese Situation und stehen Ihnen mit unserer über 25-jährigen Expertise im Bankrecht zur Seite. Mit drei Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über eine in Deutschland seltene Konzentration an Bankrechts-Kompetenz und haben bereits mehrere tausend Fälle erfolgreich bearbeitet. Unsere ehrliche Arbeitsweise und realistische Erfolgseinschätzung haben uns deutschlandweit als seriöse und ergebnisorientierte Kanzlei bekannt gemacht.

Über Uns

Leistungen im Bankrecht

Wir bieten kompetente Rechtsvertretung bei allen Problemen mit Banken und Finanzdienstleistern – von fehlerhafter Anlageberatung bis hin zu Kreditproblemen.

Fehlerhafte Anlageberatung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Bankkunden und Finanzinstituten und kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Banken sind verpflichtet, ihre Kunden über Risiken aufzuklären, anlegergerechte Empfehlungen zu geben und dabei die individuellen Vermögensverhältnisse und Anlageziele zu berücksichtigen. Wenn diese Pflichten verletzt werden und dadurch Verluste entstehen, haben Anleger Anspruch auf Schadensersatz. Wir prüfen systematisch, ob Ihre Bank ihre Beratungspflichten erfüllt hat und entwickeln eine fundierte Rechtsstrategie für Ihren Fall. Dabei nutzen wir unsere jahrzehntelange Erfahrung und unser tiefes Verständnis der Finanzprodukte, um auch komplexe Sachverhalte erfolgreich zu bearbeiten. Unsere Erfolgsquote bei Anlageberatungsfehlern ist hoch, da wir nur Fälle übernehmen, bei denen wir gute Erfolgsaussichten sehen.

Kreditverträge sind oft komplex und enthalten Klauseln, die für Verbraucher nachteilig oder sogar unwirksam sein können. Wenn Banken Kredite kündigen, neue Sicherheiten fordern oder Sicherheiten verwerten wollen, stehen Kreditnehmer häufig unter enormem Druck und benötigen professionelle rechtliche Unterstützung. Wir begleiten Sie bei allen Problemen rund um Kreditverträge, von der Vertragsgestaltung über Kündigungsstreitigkeiten bis hin zur Umschuldung auf andere Banken. Dabei nehmen wir bei Bedarf auch an persönlichen Gesprächen mit der Bank teil und verhandeln in Ihrem Namen bessere Konditionen. Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen eine Normalisierung des Verhältnisses zur Bank möglich ist, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen klar definiert und kommuniziert werden. Bei strittigen Kündigungen oder überhöhten Forderungen setzen wir Ihre Rechte konsequent durch.

Wenn Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst oder von der Bank gekündigt werden, verlangen Banken oft hohe Vorfälligkeitsentschädigungen, die in vielen Fällen rechtswidrig berechnet oder überhöht sind. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung folgt komplexen rechtlichen Vorgaben, die von Banken nicht immer korrekt angewendet werden. Wir überprüfen jede Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und setzen unberechtigte Forderungen erfolgreich herab oder erzielen deren vollständige Streichung. Bei Kreditkündigungen prüfen wir, ob die Bank überhaupt berechtigt war zu kündigen und ob alle Formalien eingehalten wurden. Häufig können wir durch geschickte Verhandlungen die Kündigung abwenden oder bessere Konditionen für die Rückführung des Kredits aushandeln. Unsere tiefe Kenntnis der bankinternen Kalkulationsmethoden ermöglicht es uns, auch in komplexen Fällen erfolgreiche Lösungen zu erarbeiten.

Der moderne Zahlungsverkehr birgt verschiedene Risiken, und Bankkunden werden immer häufiger Opfer von Phishing-Attacken, Skimming oder anderen betrügerischen Machenschaften. Wenn unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen, sind Banken grundsätzlich verpflichtet, diese rückgängig zu machen, es sei denn, Sie haben grob fahrlässig gehandelt. Die Beweislast liegt dabei meist bei der Bank, die nachweisen muss, dass der Kunde seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche und wehren unberechtigte Vorwürfe der groben Fahrlässigkeit ab. Dabei nutzen wir unser detailliertes Wissen über die technischen Abläufe im Zahlungsverkehr und die aktuellen Sicherheitsstandards. In vielen Fällen können wir durch strukturierte Argumentation und konsequente Rechtsverfolgung die vollständige Erstattung der Schäden erreichen. Zusätzlich helfen wir bei der Bereinigung negativer Schufa-Einträge, die durch unberechtigte Abbuchungen entstanden sind.

Negative Schufa-Einträge können Ihre Bonität erheblich beeinträchtigen und zu Problemen bei Kreditanträgen, Mietverträgen oder anderen Geschäften führen. Viele Schufa-Einträge sind jedoch unrechtmäßig oder beruhen auf fehlerhaften Daten, die korrigiert oder gelöscht werden können. Wir prüfen systematisch alle gegen Sie gerichteten Schufa-Einträge auf ihre Berechtigung und setzen die Löschung unberechtigter Einträge durch. Dabei gehen wir sowohl gegen die meldenden Unternehmen als auch direkt gegen die Schufa vor und nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bereinigung Ihrer Daten. Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen eine erfolgreiche Korrektur der Schufa-Daten möglich ist, wenn systematisch und mit der nötigen Hartnäckigkeit vorgegangen wird. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Bonität schnellstmöglich wieder hergestellt wird.

Unser Prozess der Zusammenarbeit

Kostenlose Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Kontaktformular mit Upload-Funktion. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Situation und prüfen ehrlich die Erfolgsaussichten.

Strategieentwicklung

Nach positiver Ersteinschätzung entwickeln wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Rechtsstrategie. Wir klären Sie transparent über alle Kosten, Risiken und mögliche Finanzierungswege auf, einschließlich Rechtsschutzversicherung.

Konsequente Umsetzung

Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch - zunächst außergerichtlich, bei Bedarf auch vor Gericht. Dabei stehen wir auf Augenhöhe mit den spezialisierten Großkanzleien der Banken und nehmen bei wichtigen Verhandlungen auch persönlich teil.

Unsere Expertise

von Buttlar Rechtsanwälte gehört zu den führenden Kanzleien für Anleger und Bankkunden in Deutschland und verfügt über eine einzigartige Konzentration an Expertise mit drei Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht in einer Kanzlei. Unser Kanzleigründer Wolf von Buttlar ist seit 1994 im Bankrecht tätig und war mehrere Jahre in Kreditinstituten beschäftigt, wodurch er die Arbeitsweise der Banken von innen kennt. Als Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitautor eines renommierten Bankrechtshandbuchs im CH Beck Verlag bringt er sowohl praktische als auch wissenschaftliche Expertise mit. In konkreten Situationen helfen wir Ihnen, wenn Sie durch fehlerhafte Anlageberatung Verluste erlitten haben und Schadensersatz fordern möchten. Bei Kreditproblemen, wenn die Bank den Kredit kündigen will oder überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt, finden wir Lösungen für eine Normalisierung der Situation oder eine Umschuldung. Wenn Sie Opfer von Phishing-Attacken oder unberechtigten Abbuchungen geworden sind, setzen wir Ihre Erstattungsansprüche durch und bereinigen negative Schufa-Einträge.

Bundesweite Vertretung

Bankrecht unterliegt bundesweit einheitlichen Regelungen und erfordert eine spezialisierte Expertise, die bei lokalen Angelegenheiten nicht immer verfügbar ist. Unsere überregionale Tätigkeit ermöglicht es uns, Mandanten deutschlandweit kompetent zu vertreten und dabei von unserer umfassenden Erfahrung zu profitieren.

Unser Team

Erfolgsgeschichten

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung im Bankrecht?

Wir bieten grundsätzlich eine kostenlose Ersteinschätzung an, in der wir Ihre rechtliche Situation einschätzen und ehrlich über die Erfolgsaussichten aufklären. Nur bei positiver Prognose entstehen weitere Kosten, die wir transparent vereinbaren.

Wir kooperieren mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und prüfen gerne, ob Ihr Fall von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. In vielen Bankrecht-Fällen besteht Versicherungsschutz.

Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. Außergerichtliche Einigungen können binnen weniger Monate erreicht werden, Gerichtsverfahren dauern meist 1-2 Jahre. Wir streben stets die schnellstmögliche Lösung an.

Grundsätzlich ja, allerdings muss das Verhältnis zwischen möglichem Erfolg und Kosten stimmen. Wir beraten Sie ehrlich über die Wirtschaftlichkeit Ihres Falls und übernehmen nur Mandate mit positiver Erfolgseinschätzung.

Die Bank muss grobe Fahrlässigkeit beweisen, was in der Praxis oft schwierig ist. Wir kennen die typischen Argumentationsmuster der Banken und können diese erfolgreich entkräften, wenn sie nicht berechtigt sind.

Ja, wir übernehmen auch Mandate von Kollegen oder können bei bereits laufenden Verfahren einsteigen. Wichtig ist eine sorgfältige Analyse der bisherigen Strategie und gegebenenfalls deren Optimierung.

Die Erfolgsaussichten sind oft gut, da viele Banken fehlerhafte Berechnungen verwenden. Wir prüfen jede Berechnung systematisch und haben bereits viele Vorfälligkeitsentschädigungen erfolgreich reduziert oder gestrichen.

Ja, wir vertreten Mandanten deutschlandweit vor allen Gerichten. Dank moderner Kommunikationsmittel ist eine effektive Betreuung auch überregional möglich. Wichtige Termine nehmen wir selbstverständlich persönlich wahr.

Unsere einzigartige Kombination aus drei Fachanwälten, wissenschaftlicher Fundierung, praktischer Bankerfahrung und über 25-jähriger Spezialisierung macht uns zu einer der führenden Bankrechtskanzleien Deutschlands.

Ja, bei wichtigen Verhandlungen oder Gesprächen mit der Bank nehmen wir gerne persönlich teil. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Anwesenheit eines Anwalts oft zu besseren Ergebnissen für den Mandanten führt.

Das sagen unsere Mandanten

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